Die Sudetendeutschen

Vor 1914: In der österreichischen Monarchie friedliches Zusammenleben mit Tschechen und Slowaken

1918: Von der Heimat Deutsch-Österreich gewaltsam abgetrennt

1920: Brutale Unterdrückung durch Tschechen

1945: Ermordet, vergewaltigt, vertrieben, enteignet

1950: Obhutspflicht der Bundesregierung

1999: Verraten und verkauft

?   vergessen ... .. .

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Vorwort:
Nur wer es selbst erlitten hat, kann wahrscheinlich wirklich ermessen und nachfühlen, was es für einen Menschen bedeutet, von seinem Grund und Boden vertrieben zu werden, die Heimat zu verlieren. Ich war 19 Jahre alt, als mir nach Kriegsdienst und Gefangenschaft die Heimkehr in den geliebten Ort Wostitz verwehrt war - fast 4 Jahrzehnte sollte ich ihn nicht wiedersehen.

Mag. Siegfried Ludwig
Landeshauptmann von Niederösterreich a.D.

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Wer sind die Sudetendeutschen ?

Als Sudetendeutsche bezeichnet man heute jene Menschen, deren Heimat die Randgebiete der Länder Böhmen, Mähren und Österreichisch-Schlesien war. Diese Länder waren bis 1918 ein Teil von Österreich, sie waren Kronländer der Monarchie.

Sudetendeutsche sind also Altösterreicher.

Ihr Siedlungsgebiet zeigt die Karte:

Sudetenländer Sudetenländer 1910.

Rot: Deutsche
Weiß: Tschechen, Slowaken
Grün: Polen.

Die Randgebiete waren geschlossene deutsche Siedlungsgebiete!
Sprachinseln waren Iglau, Olmütz und Brünn.

EINWOHNER der Stadt BRÜNN
  19101930
Einwohner125.737
Österreicher
264.925
CSR - Bürger
Tschechen38.976200.213
Deutsche81.617 (65%)  52.165 (20%)

EINWOHNER der Stadt ZNAIM
19101930
Einwohner102.357
Österreicher
101.469
CSR - Bürger
Tschechen  7.04031.253
Deutsche93.504 (91%)69.000 (68%)

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Die Entstehung der CSR

Die Österreichisch-ungarische Monarchie war ein Staatengebilde, das von 12 Nationen bewohnt wurde:
Gegen Ende des 1. Weltkrieges, als sich die Niederlage Österreichs und des Deutschen Reiches abzeichnete, verkündete der US-Präsident Wilson in 14 Punkten die Grundsätze einer gerechten Friedensordnung, von denen einer das Selbstbestimmungsrecht der Völker als Grundsatz für die Lösung der Gebietsfragen vorsah.

Am 21.10.1918 versammelten sich in Wien die deutsch-österreichischen Abgeordneten des Reichsrats und proklamierten eine provisorische Nationalversammlung Deutschösterreichs. Sie beanspruchten, analog den anderen Nationalräten, die vom deutschen Volk in der Monarchie bewohnten Gebiete. Unter anderem auch die deutschen Gebiete Böhmens, Mährens und Sudetenschlesiens, in denen 3,5 Millionen deutsche Bürger wohnten.

Der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Viktor Adler sagte:

"Wir erkennen das Selbstbestimmungsrecht der slawischen und romanischen Völker ohne Vorbehalt und ohne Einschränkung an.

Wir fordern es ohne Vorbehalt und ohne Einschränkung auch für unser deutsches Volk".

Am 28.10.1918 erfolgte die Proklamation der Tschechoslowakischen Republik. Sie berief sich dabei ausdrücklich auf das Selbstbestimmungsrecht. Sie umfaßte daher auch nur die von Tschechen und Slowaken besiedelten Gebiete der noch immer bestehenden Monarchie.
Am 30.10.1918 wurde die provisorische Gründung des Staates Deutschösterreich verkündet. Die Note an Präsident Wilson lautete:

"Der neue Staat beansprucht die Gebietshoheit über all jene Gebiete des bisherigen Österreich, in denen Deutsche die Mehrheit der Bevölkerung bilden.

Er erkennt den anderen Nationen der Monarchie das Recht zu, ihre Stellung ... in voller Freiheit zu bestimmen und fordert dasselbe Recht auch für die deutsche Nation!

In Böhmen, Mähren und Schlesien leben 3.512.682 Deutsche".

Am 4.11.1918 vekündeten die sudetendeutschen Abgeordneten des österreichischen Reichsrates, daß die Länder "Deutschböhmen, Deutschmähren und Deutschschlesien" Provinzen Deutschösterreichs seien, es wurden Landeshauptleute gewählt und den Landesregierungen gehörten Vertreter aller Parteien an.

Am 13.11.1918 erklärten die Sudetendeutschen ihren Anschluß an die am Tag zuvor ausgerufene Republik Deutschösterreich. Die Tschechen aber besetzten militärisch die deutschen Gebiete, um für die Friedenskonferenz vollendete Tatsachen zu schaffen. Das war eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes!

Überall im Land kam es zu Demonstrationen für das gewaltsam vorenthaltene Selbstbestimmungsrecht. 29.11.1918: Bewaffnete Tschechen schossen in die friedlich demonstrierende Menge: 5 Tote!

Am 4.3.1919 rief die sozialdemokratische Partei zu großen Demonstrationen für das vorenthaltene Wahlrecht auf, denn an der ersten Wahl zum Nationalrat in Wien wollte auch die sudetendeutsche Bevölkerung teilnehmen! Doch bewaffnete Tschechen schossen aus Maschinengewehren in Dux und Kaaden im Egerland in die friedlich demonstrierenden Mengen: 54 Tote, 1000 Verletzte!

Auch militärscher Widerstand wurde erwogen, besonders der Sozialdemokrat Kreibich drängte darauf. Doch nur Kärnten wehrte sich, das Sudetenland nicht!

Die Friedensbestimmungen des Diktates von Versailles und St. Germain am 28.6.1919 ließen die Sudetendeutschen erschauern: Keine Hoffnung auf Selbstbestimmung mehr: 3,5 Millionen Menschen vom US-Präsidenten verraten! Benes hatte durch Lügen und Fälschungen die Bedenken der britischen und amerikanischen Diplomaten bei den Friedensverhandlungen zerstreut. In einer ergreifenden Feier nahmen die Abgeordneten des Sudetenlandes im österreichischen Nationalrat Abschied. Der auf so viele Lügen aufgebaute tschechoslowakische Staat führte in seinem Wappen den Spruch "Die Wahrheit siegt", was die Sudetendeutschen ohnmächtig hinnehmenen mußten!

Jetzt begann für die deutsche Bevölkerung ein wahrer Leidensweg: Tschechische Legionäre rückten als Besatzung in die deutschen Gebiete ein und gebärdeten sich als Gewalttäter: Kaiser Josef II. Denkmäler wurden brutal zerstört (Kaiser Josef II., der Sohn Maria Theresias, war Sinnbild der Toleranz und der deutschen Duldsamkeit), Umbenennung von Straßen stießen auf Unverständnis, Kapellen und Marterln wurden niedergerissen.

Die konstituierende Nationalversammlung der neuen CSR war eine nicht gewählte, sondern von den tschechoslowakischen Parteien berufene, also undemokratische Körperschaft, ohne Vertreter der Minderheiten. Unter den neuen Staaten in Europa war die CSR der einzige, der keine aus freiem Volksentscheid entstandene Verfassung besaß.
Die Bevölkerung:
46 % Tschechen,
28 % Deutsche,
13 % Slowaken,
8 % Ungarn.

 

Es begann eine systematisch betriebene Tschechisierungspolitik:
Im Oktober 1919 wurde der deutsche Großrundbesitz enteignet: 840.000 ha landwirtschaftlicher Boden (30 % der Fläche des Sudetenlandes!) fielen fast zur Gänze an Tschechen!

Verdrängung der Deutschen von den Arbeitsplätzen des öffentlichen Dienstes. 19.2.1920: Sprachengesetz: Staatsbeamte müssen die tschechische Sprache beherrschen. 30.293 deutsche Beamte verloren ihre Stellung.

1921, 1922 und 1923 richteten sudetendeutsche Abgeordnete Denkschriften an den Völkerbund, sie wurden nicht behandelt.

Systematisch wurden deutsche Schulen aufgelöst: über 4000 Klassen wurden geschlossen. Aber in den deutschen Gebieten wurden eigens für die Kinder der wenigen dorthin versetzten Beamten tschechische "Minderheitenschulen" errichtet. So konnte dem Ausland vorgelogen werden, daß man sich vorbildlich um die Kultur der Minderheiten bemühe!

Mit den Steuern aus den deutschen Gebieten wurde die Ansiedlung von tschechischen Betrieben mit tschechischen Arbeitern mitten im deutschen Gebiet finanziert.

All diese Maßnahmen des tschechischen Staates zur Unterdrückung der deutschen autochthonen Bevölkerung steigerte die Spannung in diesen Gebieten. Die inzwischen stark angewachsene Nationalsozialistische Partei forderte eine Lösung, wobei auch gewaltsame Aktionen nicht mehr ausschlossen wurden.

Den Nationalitätenstreit versuchte der britische Vermittler Lord Runciman zu schlichten. Seine Kommission studierte die Situation aller nationalen und politschen Gruppen, auch jene der Sozialdemokraten, und gewann ein umfassendes Bild von den Lügen und Betrügereien Benes.
Sein Vorschlag:
Die Lostrennung der deutschen Sudetengebiete von der Tschechoslowakei ist der einzige vernüftige Weg.

England und Frankreich traten am 19.9.1938 für die Abtretung der Sudetengebiete von der Tschechoslowakei an das Deutsche Reich ein!

Diesem Vorschlag stimmte Benes zu.
Er wollte eine für ihn peinliche Volksabtimmung vermeiden und sich lieber zur Abtretung "nötigen" lassen. Sonst wäre offenkundig geworden, daß 3,5 Millionen Deutsche seinem Staat den Rücken kehren wollten!
Die Abtretung der Sudetengebiete an das Deutsche Reich wurde von der Tschechoslowakei am 21.9.1938 unterschrieben und damit völkerrechtlich wirksam.
Im Münchner Abkommen vom 29.9. vereinbaren England, Frankreich und Italien, daß die Abtretung der deutschen Gebiete bis 1.10. vollzogen wird.

Sie handelten als alliierte Hauptmächte des 1. Weltkrieges und widerriefen damit die 1918 gegebene Zustimmung zur Besetzung der deutschen Gebiete.

Das Münchner Abkommen regelte also nur mehr die Durchführungsbestimmungen.

Am 1.10.1938 begann die Übergabe der Sudetengebiete, am 5.10. trat Benes zurück. Die Deutschen durften sich über die Befreiung ihrer Gebiete von der Fremdherrschaft freuen, noch dazu ohne Krieg. Dafür nahmen sie auch das nicht überall willkommene NS-Regime in Kauf. Sie, die so lange Unrecht, Unterdrückung und Gewalt erdulden mußten, empfanden ein Gefühl der Genugtuung wohl auch deshalb, da diese Befreiung auf Grund der moralisch hochwertigeren Argumente errungen worden war.

Am 3.10.1938 schreibt die Londoner Times: " ...neben der Erhaltung des Friedens auch die Gewährung des Selbstbestimmungsrechtes der Deutschböhmen, 20 Jahre später, aber hoffentlich nicht zu spät."

Am 17.3.1939 sagte Chamberlain im britischen Unterhaus:

"Ein Problem, für das man hätte längst eine Lösung finden müssen, wenn die Staatsmänner der letzten 20 Jahre mehr Pflichtgefühl gehabt hätten."

Ca 5000 Personen, meist Sozialdemokraten und kirchliche Kreise kamen in Gefängnisse oder KZs, der Großteil kehrte nach einigen Monaten zurück. Vereinzelt kam es auch, vor allem im lokalen Bereich, zu Racheakten.

Aus Vergeltungsgelüsten wurden dagegen Franzosen und Briten von den Tschechen ab Oktober 1938 in Prag planmäßig verfolgt.

Die Tschechen im Sudetenland wurden von den Deutschen nicht unterdrückt.

Benes bildete in England eine Exilregierung. Schon 1938 plante er die Austreibung der deutschen Volksgruppe, den totalen Raub deutschen Eigentums und der deutschen Gebiete. 1941 kündigte er aus London drastische Vergeltungsmaßnahmen gegen die deutsche Bevölkerung und deren bedingungslose Aussiedlung an - schon lange vor Lidice! Er holte sich bei den Sowjets Hilfe für die geplante Vertreibung der Deutschen nach dem Krieg. Denn der Haß auf alles Deutsche erfüllte sein Denken. Stalin erkannte das und schürte mit. Am 12.12.1943 wurde der tschechisch-sowjetische Vertrag über die "Freundschaft und den gegenseitigen Beistand und die Zusammenarbeit nach dem Kriege" in Moskau geschlossen.

27.10.1943: Radioansprache von Benes aus London: "In unserem Land wird das Kriegsende mit Blut geschrieben werden. Den Deutschen wird mitleidlos und vervielfacht alles heimgezahlt werden..."

3.11.1944: Radioansprache aus London: "Schlagt sie! Tötet sie! Jedermann soll sich bereits jetzt nach der besten Waffe umsehen, die die Deutschen am stärksten trifft."

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Rassistischer Terror

Prag und die tschechischen Gebiete wurden am 9.5.1945 von der Roten Armee befreit, die deutschen Gebiete besetzt.
8.8.1945: Londoner Abkommen über die Einhaltung der Menschenrechte: Vertreibung ist ein Kriegsverbrechen.

Trotzdem wurden Deutsche zu minderklassigen Menschen:

Der Lärm der Kanonen verstummte. Friede breitete sich aus.

Doch jetzt, nach Kriegsende, setzte ein blutiger Terror gegen die deutsche Bevölkerung ein, gleichgültig ob sie Nazi waren oder nicht; auch Sozialdemokraten und KZ-Opfer wurden verfolgt. Alle rassistischen Haßaufrufe wurden gnadenlos befolgt. Die deutsche Bevölkerung wurde der Kleider beraubt und mußte die Barrikaden wegräumen. Junge Soldaten wurden an Laternenpfählen gehängt. Frauen wurden verfolgt und vergewaltigt.

Friede herrschte nach dem Krieg.

Die deutsche Bevölkerung wurde aus ihren Wohnungen getrieben, in Stadien interniert und ohne Versorgung festgehalten. Deutsche Menschen wurden als lebende Fackeln, Kopf nach unten, auf Laternenpfähle gehängt, als Benes am 13.5. 1945 nach Prag kam. Bestialische Massaker wurden in der ganzen Stadt verübt. Kinder wurden gequält, erschlagen und in die Elbe geworfen.

Friede herrschte nach dem Krieg.

Hetzreden stachelten die tschechische Bevökerung auf: Benes am 3.6.1945: "Werft die Deutschen aus ihren Wohnungen! Schafft Platz für unsere Leute!"

Friede herrschte nach dem Krieg.

Im ganzen Land kam es zu unmenschlichen Grausamkeiten durch den tschechischen Mob. Junge Leute wurden auf offener Straße als lebende Fackeln verbrannt. 27.000 "Selbstmorde" von Deutschen wurden von den tschechischen Amtsstellen gemeldet. Deutsche Verwundete wurden aus den Krankenhäusern geworfen oder in den Betten erschossen, Krankenschwestern geschändet.

Die Ermordeten und Mißhandelten wurden am Straßenrand verscharrt. Dort liegen sie heute noch. Niemand kennt ihre Gräber.

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Der Brünner Todesmarsch

Am Fronleichnamstag 1945 begann eine besonders unmenschliche Vertreibung. Am 31. Mai 1945 wurde die gesamte deutsche Bevölkerung, ca. 60.000, der Stadt Brünn (tschechisch Brno) von brutalen Schlägern zusammengetrieben und aus der Stadt verjagt. Wer nicht schnell genug weiterkam, wurde erschlagen. Noch in der Stadt gab es die ersten 500 Toten. Die Menschen wurden in Viererreihen in einem 15 km langen Zug von den Bewachern weitergetrieben. Alte Leute, die sich nicht mehr hochprügeln ließen, wurden erschlagen oder erschossen. Wasser wurde aus Gräben entnommen, in dem die Leichen lagen. Ruhr breitete sich aus. Unvorstellbare Leiden mußten erduldet werden, bis man die österreichische Grenze bei Drasenhofen erreichte.

Friede herrschte nach dem Krieg.

Ca. 6.000 -- 10.000 Menschen wurden auf diesem Marsch von den tschechischen Wächtern -Menschen??- ermordet! Ihre Gräber sind heute noch entlang der "Brünnerstraße" zu sehen!

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Das Massaker von Aussig
Das Julipogrom

31. Juli 1945: Um die in Potsdam tagende Drei-Mächte-Konferenz zu bewegen, die Vertreibung auf den Tisch zu bringen, wurde von mutmaßlich tschechischen Stellen eine Explosion in einem Munitionslager in Aussig (tschechisch Usti nad Laben) inszeniert. Die schon vorher nach Aussig beorderte Militäreinheit übte grausame "Rache": ca. 1000 - 2700 Menschen wurden brutal erschlagen oder erschossen!

Die vielen Vertriebenen verursachten in Deutschland in den britischen und amerikanischen Besatzungszonen das totale Chaos. Die Alliierten erteilten daraufhin auf Drängen von Benes (über Stalin) in den Potsdamer Protokollen am 2.8.1945 die Zustimmung zur "ordnungsgemäßen und humanen" Vertreibung.

In den USA aber wurde die Ratifizierung von den Abgeordneten verweigert, da die Bestimmungen mit der US-Verfassung nicht in Einklang standen. Die britische und die US-Regierung protestierten in Prag wiederholt wegen der unmenschlichen Behandlung der Deutschen und der Nichteinhaltung der Richtlinien.

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Die Vertreibung aus der Heimat

Überall im Lande wurde die deutsche Bevölkerung unter blutigem Terror und brutaler Gewalt aus ihren Heimatorten vertrieben. Unter Zurücklassung des Eigentums mußte sie ihre Heimat verlassen.

3,5 Millionen Menschen
wurden aus ihrer Heimat vertrieben!

241.000 wurden während der Vertreibung
ermordet oder starben an Folgen von Mißhandlungen!

Nur wenige mußten bleiben: Facharbeiter der Industrie, Zwangsarbeiter in Steinbrüchen und Urangruben. Sie starben fast alle binnen kurzer Zeit.

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Die Benes - Dekrete:

Von den Alliierten wurde Edvard Benes als Vertreter der wieder zu bildenden Tschechoslowakei anerkannt. Er wurde als Staatspräsident eingesetzt. Er erließ, offensichtlich unter dem Einfluß Stalins, eine Reihe von Dekreten, die alle gegen die deutsche Bevölkerung gerichtet waren. Stalin wollte durch die flüchtenden Massen den Westen destabilisieren, um so leichter seine imperialistische Expansionspolitik durchführen zu können: Hier die einzelnen Dekrete:

DIE BENES - DEKRETE

Dekret des Präsidenten der Republik
vom 19. Mai 1945
über die nationale Verwaltung der Vermögenswerte der Deutschen

Das im Gebiete der Tschechoslowakischen Republik befindliche Vermögen der staatlich unzuverlässigen Personen wird ... unter nationale Verwaltung gestellt.

Als staatlich unzuverlässige Personen sind anzusehen: Personen deutscher oder madjarischer Nationalität.

Dekret des Präsidenten der Republik
vom 21. Juni 1945
über die Konfiskation und Aufteilung des landwirtschaftlichen Vermögens der Deutschen

Mit augenblicklicher Wirksamkeit und entschädigungslos wird ... das landwirtschaftliche Vermögen enteignet, das im Eigentum steht aller Personen deutscher und madjarischer Nationalität.

Dekret des Präsidenten der Republik
vom 20. Juli 1945
über die Besiedelung des landwirtschaftlichen Bodens der Deutschen und anderer Staatsfeinde

Das ... konfiszierte landwirtschaftliche Vermögen wird durch ... berechtigte Bewerber der tschechischen, der slowakischen oder einer anderen slawischen Nation besiedelt.

Dekret des Präsidenten der Republik
vom 19. September 1945
über die Arbeitspflicht

Zur Beseitigung und Wiedergutmachung der durch den Krieg verursachten Schäden wird eine Arbeitspflicht der Personen deutscher und madjarischer Nationalität eingeführt.

Dekret des Präsidenten der Republik
vom 25. Oktober 1945
über die Beschlagnahme des feindlichen Vermögens

Konfisziert wird ohne Entschädigung - soweit dies noch nicht geschehen ist - das unbewegliche und bewegliche Vermögen
1. des Deutschen Reiches
2. physischer Personen deutscher oder madjarischer Nationalität

Gesetz vom 8. Mai 1946
über die Rechtmäßigkeit von Handlungen, die mit dem Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zusammenhängen.
(Amnestiegesetz)

Eine Handlung, die in der Zeit von 30.9.1938 bis zum 28. Oktober 1945 vorgenommen wurde, ... ist auch dann nicht widerrechtlich, wenn sie sonst nach den geltenden Vorschriften strafbar gewesen wäre.

Dieses letzte Dekret ist eigentlich in einem sich "demokratisch" und "bürgerlich" nennenden Staat eine Ungeheuerlichkeit!

Um diese Ungeheuerlichkeit zu begreifen, stelle man sich vor:

Dekret der österreichische Regierung:
Alle Handlungen, die während der NS-Zeit
an Juden begangen wurden,
sind nicht widerrechtlich!!

Die Welt würde aufschreien!
Zu Recht!
Warum schreien hier nur wenige auf?
Denn:

Dieses Gesetz über die Legalisierung von
Mord, Vergewaltigung, Raub, Diebstahl
ist in der Tschechei
noch heute gültig!

Es ist nicht außer Kraft gesetzt worden!

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Die Schuld der Deutschen:
Eine Geschichtslüge!

Des öfteren wird behauptet, die Deutschen seien an den Greueln selbst schuld, sie wären zu Recht bestraft worden, da sie

Zu der ersten Behauptung gibt es eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung, die auf Grund des Studiums von zahlreichen zeithistorischen Quellen sowie der Zeugenaussagen tschechischer und deutscher Zeitzeugen beweist, daß es

1938/39 keine Vertreibung von Tschechen
aus den deutschen Sudetenländern gegeben hat!

In den geschlossenen deutschen Gebieten ("Sudetenland") lebten 1918:


Im Sudetenland 1938: Die Zahl der Tschechen stieg also von 200.000 im Jahr 1919 durch Zuwanderung aus den tschechischen Gebieten auf 700.000. Sie waren meist Beamte (Post, Bahn, Polizei, Lehrer, Militär).

Ca 300.000 tschechische Zuwanderer (sowie auch Juden und sozialdemokratische Deutsche) verließen mit ihren Familien das Sudetenland noch vor dem Einmarsch der deutschen Truppen am 1.10.1938, ohne Zwang und ohne Greueltaten. Das war keine Vertreibung!
Die restlichen 400.000 Tschechen lebten bis Kriegsende im deutschen Gebiet. Dies als Massenvertreibung zu bezeichnen, ist schlicht falsch!
Ca 120 Personen wurden ausgewiesen. Das war keine Vertreibung! Die Nazis steckten ca. 5000 deutsche und tschechische Sozialdemokraten, Kommunisten und Kirchenmänner ins KZ, sie kamen aber größtenteils nach kurzer Zeit wieder frei.

Vertrieben wurden die Juden! Ihr schreckliches Schicksal ist bekannt. Die Überlebenden des Holocausts blieben aber auch nach 1945 bis heute vertrieben!

Wiedergutmachung
an deutschen und jüdischen Vertriebenen tut Not!
Tschechien hat hier akuten Handlungsbedarf!

ca. 10.000 Tschechen wurden Opfer des nationalsozialistischen Regimes. Greuel gab es im Dorf Lidice, als die Nazis nach der Ermordung von Heydrich die männlichen Bewohner erschossen. Aber die Kinder wurden nach Deutschland gebracht, aber nicht in die Elbe geworfen oder an Türen genagelt!

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Das weitere Schicksal der Sudetendeutschen

Nach der gewaltsamen Vertreibung fanden sie in anderen deutschen Ländern eine provisorische Heimat:
BRD und sowjetisch besetzte Zone: 2,7 Millionen
Österreich: ca 140.000 Deutsche wurden gute Österreicher.
28.10.1946: Benes erklärte am Prager Wenzelsplatz der jubelnden Menschenmenge, daß der letzte deutsche "Staatsgast" die CSR verlassen habe.

Die Vertreibung der Vertriebenen:
Doch nicht alle waren in Österreich willkommen: Außenminister Gruber (ÖVP) richtete eine Note an den Alliierten Rat, worin er auf Grund der schlechten Ernährungslage um Abschiebung von Flüchtlingen bat.
Ca. 170.000 deutsche Altösterreicher mußten daraufhin das Land verlassen! ÖVP-Gruber: "Es ist natürlich, daß Sie sie loswerden wollen. Ich versichere Ihnen, daß ich und unsere gesamte Regierung dieses Problem in gleicher Weise beurteilen."
SPÖ-Renner: "Das Ausländerproblem wurde durch den Einbruch tschechoslowakischer Staatsbürger vom Norden ... und durch die Zuwanderung von Flüchtlingen aus ... dem Reiche zur wahren Crux der Staatsregierung. ...drängt zu dem Ausweg, alle fremden, seit 1938 zugewanderten Staatsbürger auszuweisen."

Wohlgemerkt: Hier handelte es sich um Flüchtlinge, denen diese Feindseligkeit entgegengebracht wurde! Hier zeigt sich ein wahrhaft schäbiges Verhalten des Österreichers Renner: Er selbst war Sudetendeutscher und hatte kein Herz für seine vertriebenen, entrechteten und hungernden Volksgenossen! Am 6.9.1919 sprach er noch ganz anders!

Die Vertriebenen mußten jahrelang auf Einbürgrung warten!
Noch 1949 verlangte der Innenminister Helmer SPÖ "den baldigen Abtransport, da Österreich beim besten Willen kein Altersasyl werden kann." Und das von Menschen, die 30 Jahre vorher noch Österreicher waren und derselben ethnischen Gruppe angehörten!

Nicht so in der BRD: Hier hatten die Neubürger gleiche Rechte!

Die Vertriebenen mußten aber in ihren neuen Wohnorten von vorne beginnen, die meisten konnten nur das nackte Leben retten. Doch Fleiß, Arbeitswille und Rechtschaffenheit waren die Grundlage bei der Bewältigung ihres Schicksals.
Sie alle halfen mit Fleiß und Energie mit, ihre neue Heimat aufzubauen.

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25.2.1948: Die kommunistische Diktatur wurde in der CSR errichtet und wirkte sich verheerend auf das Land aus. Die neuen Bewohner der ehemaligen deutschen Gegenden fühlten sich nun für den Besitz nicht mehr verantwortlich, sie ließen die Häuser verfallen, wohl auch im Bewußtsein des widerrechtlichen Besitzes und der Angst vor der Wiederkehr der angestammten Bevölkerung. Das Regime feierte die Beseitigung der vorhandenen Kultur als sozialistischen Fortschritt.

4.6.1949: Die sozialistische Wiener Arbeiterzeitung schrieb:

"Nichts haben wir so sehr bedauert wie die Tatsache, daß wir 1945/46 zur Austreibung der Sudetendeutschen schweigen mußten. Wir haben gehört, wie rasender Nationalhaß Menschen die Hände abgehackt, lebende Fackeln entzündet, Kindern die Köpfe zerschmettert, Zehntausende unter entsetzlichen Bedingungen in KZs gesperrt, Hunderttausende von Haus und Hof vertrieben, kurz sie genauso behandelt hat wie die Nazi
nicht die Tschechen, sondern die Juden
behandelt hatten."

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25.1.1950: Die Detmolder Erklärung:

Die sudetendeutsche Volksgruppe ist gewillt, mit allen geistigen, wirtschaftlichen und sittlichen Kräften an einer Neugestaltung Europas zu einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet auf der Grundlage der Selbstbestimmung seiner Völker mitzuarbeiten.

Die sudetendeutsche Volksgruppe betrachtet es als ihre Aufgabe, ... ihr Heimatbewußtsein und den Rechtsanspruch auf die Heimat wachzuhalten. Ihr Ziel ist die Wiedergewinnung der Heimat. Im Kampf um die Erreichung dieses Zieles erwartet sie die Unterstützung des ganzen deutschen Volkes, wie auch die aller anderen Völker, die für Recht und Menschenwürde einzutreten bereit sind.

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14.7.1950: Der Deutsche Bundestag erklärte die Obhutspflicht der BRD über die Vertriebenen.

5.8.1950: Charta der deutschen Heimatvertriebenen:

Wir deutschen Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung, nicht jedoch auf unser Recht.

Es wäre an der Zeit, daß Vertreibungen klar und eindeutig von allen Völkern verurteilt werden, da sie dem Völkerrecht widersprechen.

Ein Verzicht auf Rache und Vergeltung nur 5 Jahre nach diesen fürchterlichen Verbrechen zeigt eine wahrhaft humanitäre Einstellung - sie wurde nicht erwidert.

In der CSSR war zur selben Zeit die Beseitigung der tschechischen Bourgeoisie durch die Kommunisten in vollem Gange, viele Dekrete und Maßnahmen richteten sich gegen die eigene Bevölkerung!

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5.8.1951: Gründung des "Südmährischen Landschaftsrates", eines Zusammenschlußes der Deutschen aus Südmähren, also jener Landschaft, die nördlich von Österreich liegt (Znaim, Nikolsburg). In Österreich schließen diese deutschen Menschen sich zum "Dachverband der Südmährer zusammen".

1953: Gründung der "Sudetendeutschen Landsmannschaft" als Interessensvertretung der Vertriebenen. Vertreter aus allen Lagern:
Ackermann - Gemeinde: katholische Vertretung.
Seliger - Gemeinde: sozialdemokratische Sudetendeutsche.
Witiko - Bund: national-freiheitliche Gesinnungsgemeinschaft.

1954: Albert Schweitzer bei der Verleihung des Nobelpreises in Oslo:

In schlimmster Weise vergeht man sich gegen das Recht des geschichtlich Gegebenen und überhaupt gegen jedes menschliche Recht, wenn man Völkerschaften das Recht auf das Land, das sie bewohnen, in der Art nimmt, daß man sie zwingt, sich woanders anzusiedeln.

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1958: Stiftung des "Europäischen Karlspreises" von der Sudetendeutschen Landsmannschaft, benannt nach Kaiser Karl IV. Verleihung an herausragende Persönlichkeiten für Verdienste um Verständigung zwischen Deutschland und seinen östlichen Nachbarn. Dieser Preis ist also der Ausdruck der ehrlichen und anständigen Bemühungen um Versöhnung und Verständigung!
Verliehen u.a. an

Österr. Bundeskanzler Julius Raab
Südtirols Landeshauptmann Silvius Magnago
Prof. Felix Ermacora
Prof. Stefan Roman, Präsident des slowak. Weltkongresses
Alois Mock (siehe Chronik Juni 1994)

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7.7.1963: Einweihung der Südmährerkreuzes (5 km südlich von Nikolsburg) unter Beteiligung von 12.000 Südmährern. Vom Innenministerium wurde die Kundgebung verboten, um das Nachbarland nicht zu "provozieren"!

17.1.1975: UNO - Petition der Sudetendeutschen: Forderung auf Wiederherstellung der Rechte der Sudetendeutschen.
1978: der UNO und dem Europarat vorgelegte Petition: Rechtsverwahrung zur Aufrechterhaltung der Vermögensansprüche der Sudetendeutschen.

Das durch die Tschechen geraubte Vermögen
wurde mit einem Wert von
27,8 Milliarden US-Dollar errechnet!

3.1995: Der Tschechische Verfassungsgerichtshof in Brünn hat die Rechtmäßigkeit der Benes-Dekrete über die Enteignung der Sudetendeutschen bestätigt!. Die Beschwerde eines tschechischen Bürgers deutscher Abstammung gegen dieses Dekret wurde abgelehnt, weil es die tschechische Besitz- und Rechtsordnung stören würde.

Was für ein Grund!!
Fortschreibung des Unrechts!

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21.1.1997:
Die Deutsch - Tschechische Erklärung

21.1.1997: Die Deutsch - Tschechische Erklärung, abgeschlossen zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Helmut Kohl) und Tschechien (Vaclav Klaus) in Prag.
Die mit Spannung erwartete Erklärung sollte einen Schlußstrich unter die gespannten Beziehungen der beiden Völker ziehen. Grundlage sollte die uneingeschränkte Beachtung des internationalen Rechts, der Menschenrechte und der geschichtlichen Wahrheit sein.

Doch die Erklärung enthält viele Formulierungen, die diesen Grundlagen widersprechen:
Ziffer 4: " ...wobei jede Seite ihrer Rechtsordnung verpflichtet bleibt und respektiert, daß die andere Seite eine andere Rechtsauffassung hat." Tschechien hat heute noch Gesetze, die der Rache, der Vergeltung und dem Genozid dienten. Auf Grund dieser wurde die Vertreibung und der Massenmord legalisiert. Und diese Bestimmungen sollen demokratisch fühlende Menschen respektieren? Ist das ernst gemeint?

Ziffer 4: Beide Seiten sagen, " ...daß sie ihre Beziehungen nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen belasten werden." Ja, vergessen wir halt die 241.000 Ermordeten und das unsägliche Leid der Vertriebenen. "Niemals vergessen" ist im Hinblick auf den holocoust angepaßt, aber gegenüber unseren Leuten eben ein leerer Spruch...

Rechtliche Fragen - Entschädigung der Opfer:
Tschechische NS-Opfer:
Deutschland ist dieser Pflicht weitgehend nachgekommen. Es wurde ein deutsch-tschechischer Fonds errichtet, in den die BRD 140 Mio DM und Tschechen 20 Mio DM einzahlt.
Deutsche Opfer:
Tschechoslowakei ist dieser Pflicht nicht nachgekommen: Die vertriebenen Sudetendeutschen haben keine Entschädigung erhalten. Z.B. muß der deutsche vertriebene Bauer seinen Hof zurückerhalten, mit dem derzeit darauf sitzenden Tschechen ist eine Einigung zu treffen. Ähnliches gilt für alle Enteigneten. Auch dieses Problem fehlt in der Erklärung, im Gegenteil, die tschechische Raubsicherung ist fest zementiert.
Tschechechische jüdische Opfer: Sie hätten 1945 nach der Befreiung der KZs von der CSR entschädigt werden sollen (die Regierung hatte sich im Benes-Dekret vom 21.6.1945 ausdrücklich dazu verpflichtet!). Sie gingen leer aus: Bis 1948 wurden sie hingehalten und ab 1948 im Kommunismus wieder verfolgt:

Der antifaschistisch-sozialistische Antisemitismus
war fast genauso schlimm
wie der national-sozialistische.
Diese Juden konnten nur durch Flucht ihr Leben retten!

Ziffer 2: NS-Gewaltpolitik gegen die Tschechen habe den Boden für die Vertreibung bereitet. Das ist falsch, denn der Entschluß zur Vertreibung wurde schon bei der Gründung der CSR gefaßt, konnte aber nicht durchgeführt werden, wurde von Benes 1938 bekräftigt und während des Krieges in seinen Gesprächen mit Stalin, Churchill und Roosevelt zu seinem wesentlichen Kriegsziel aufgebaut!. Die Begründung enthält also eine falsche Ursache. Es ist eben praktisch, die Schuld auf die Nazis, die sicher keine Engel waren, sich aber heute nicht mehr wehren können, zu schieben.
Und zur geschichtlichen Wahrheit hätte auch die Besetzung und Einverleibung der deutschen Gebiete 1918 und die Unterdrückung der sudetendeutschen Volksgruppe 1918-1938 erwähnt gehört. Doch das wurde lieber verschwiegen...

Was fehlt in der Erklärung?

Warum wurde diese Erklärung von Bonn in Geheimverhandlungen durchgeboxt, ohne Mitwirkung der sudetendeutschen Verbände, die Vertreter der Opfer sind? Warum wurde die gesamtdeutsche Solidarität gebrochen?
Aus tschechischer Sicht: Die Ergebnisse des 2. Weltkrieges sollen anerkannt werden, Mord, Vertreibung und entschädigungslose Enteignung sollen gewohnheitsrechtlich akzeptiert werden, weil Tschechien in die EU will und Geld braucht.
Aus Bonner Sicht: Weil politischer "Ballast" abgeworfen werden und die Ostpolitik Brandts vollendet werden soll. Und die BRD Geschäfte wittert...

Doch wo bleibt Österreich?
Denn eigentlich ist dieses Problem ja ein tschechisch - österreichisches, denn die vertriebenen Sudetendeutschen waren ja bis 1918 Österreicher, und viele geflohene sind heute österreichische Staatsbürger. Doch in Wiener Regierungskreisen duckt man sich wegschauend. Die Schlagworte von Solidarität verkündet man sonst immer, aber...

Schämen Sie sich, Herr Vranitzky!

Nur die Österreichische Landsmannschaft nimmt sich der restlichen Altösterreicher an, ohne staatliche Hilfe!

Die Deutsch - Tschechische Erklärung könnte ein Schritt in Richtung Versöhnung sein. Um diese zu vollenden, bedarf es der Verhandlungen auf der Grundlage von Recht und geschichtlicher Wahrheit. Daß die tschechische Seite "bedauert", daß die "Enteignung viel Leid und Unrecht zugefügt hat", ist sicher gut, aber zu wenig, es fehlt die Wiedergutmachung. Auch die Vertreibung gehört als Unrecht, als Verbrechen genannt.

Versöhnung bedarf gutnachbarlicher Beziehungen und einer Partnerschaft freier Völker auf der Grundlage gleicher Rechte und Pflichten.

Auf Unwahrheit und Rechtsbruch kann keine Partnerschaft aufbauen!

Alles in Allem ist die Deutsch - Tschechische Erklärung kein Meisterwerk.
Sie läßt die demokratischen Grundrechte außer Acht.

Schämen Sie sich, Herr Kohl!

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30.1.1997: Die CDU/CSU stimmt für die deutsch-tschechische Erklärung. Da die ungerechten Benes-Dekrete weiterhin gültig bleiben, sind also Vertreibungen künftig legal. Auch die Frage der Wiedergutmachung wurde nicht angesprochen. Bayerns Ministerpräsident Stoiber, bisher Schirmherr der Sudetendeutschen, läßt diese damit im Regen stehen...

Schämen Sie sich, Herr Stoiber!

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28.10.1998: Abordnung der Deutschen Burschenschaft überreichte Resolution im Außenministerium: Die designierte Vorsitzende Burschenschaft der Deutschen Burschenschaft, die Burschenschaft Oberösterreicher Germanen in Wien, sprach im Namen der Deutschen Burschenschaft im Wiener Außenministerium vor und überreichte Herrn Botschafter Prosl folgende Stellungnahme:

Die deutsche Burschenschaft fordert den Außenminister der Republik Österreich, Herrn Dr. Wolfgang Schüssel auf, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln für die Außerkraftsetzung der allen ethnischen wie moralischen Wertvorstellungen widersprechenden Dekrete aus 1945, sogenannte Benes-Dekrete, sowie des Amnestiegesetzes aus 1946, welche nach wie vor in der Tschechischen Republik Gültigkeit haben, einzutreten.
Vor allem in Hinblick auf ... den angestrebten Beitritt der Tschechischen Republik in die EU trägt Österreich die Verpflichtung, Sorge zu tragen, daß ein beitrittswilliger Staat Europas Gesetze dieser Art annulliert.
Die Verpflichtung der österreichischen Regierung, insbesondere des Außenministers, muß es sein, das Eingeständnis dieser Verbrechen durch offizielle "Wiedergutmachung" für die sudetendeutschen Mitbürger in unserer Republik einzufordern.

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8.3.1999: BRD-Kanzler Schröder und Prags Premier Zeman vereinbarten einen "generellen gegenseitigen Forderungsverzicht, um das gegenseitige Verhältnis nicht länger durch Restitutionsfragen zu belasten". Die Ansprüche der Sudetendeutschen seien "Teil einer vergangenen Epoche, welche die deutsche Außenpolitik nicht länger belasten wird".

Mord, Vergewaltigung, Vertreibung, Enteignung, Zwangsarbeit werden so mirnixdirnix vergessen.... ... .. .

Wie muß es in den Herzen der Vertriebenen und Enteigneten aussehen, wenn sie gleichzeitig sehen, wie US-Anwalt Fagan Milliardenbeträge einfordert, um Zwangsarbeiter in der NS-Zeit zu entschädigen und dies auch durchsetzt?

Sind wir Menschen 2. Klasse?

Schämen Sie sich, Herr Schröder!

15.4.1999: Das Europäische Parlament in Straßburg hat die tschechische Regierung aufgefordert, die Benes-Dekrete zur Vertreibung von 3,5 Millionen Sudetendeutschen und zur Ermordung von 241.000 Sudetendeutschen aufzuheben. Es hat damit ein unübersehbares Zeichen der Rechtsstaatlichkeit gesetzt und sich dazu bekannt, daß die Unrechtsfolgen einer Vertreibung auch nach langen Jahren nicht einfach hingenommen werden dürfen.
Diese Entscheidung hat eine große Bedeutung, da das Europäische Parlament dem geplanten Beitritt Tschechiens zur EU zustimmen müsse.
Der Beschluß des Europäischen Parlamentes wurde gegen die Stimmen der Sozialisten gefaßt, die damit erschreckend offen ihre undemokratischen und menschenverachtenden Ansichten zeigten.

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Prominente Deutsche aus dem Sudetenland:

Karl Renner, *1870 in Untertannowitz, Österr. Bundespräsident.
Theodor Körner, *1873 in Komorn, Österr. Bundespräsident.
Adolf Schärf, *1890 in Nikolsburg, Österr. Bundespräsident.
Siegfried Ludwig, *1926 in Wostitz, Landeshauptmann von NÖ.
Werner Fasslabend, Minister für Landesverteidigung, aus Asch bei Eger.
Julius Raab, Österr. Bundeskanzler.
Marie von Ebner-Eschenbach, Bertha von Suttner, Viktor Kaplan, Josef Ressel, Adalbert Stifter, Franz Kafka, Franz Schubert, Siegmund Freud, Josef Hoffmann, Hans Kelsen, Riedel (Glas), Joseph Schöffel (der Retter des Wienerwaldes), Swarovski, Anton Hanak, Johann Nestroy, Heide Schmidt, Hugo Portisch, Josef Maria Olbrich (der Erbauer der Wiener Sezession)
sowie:
Hans Kudlich, Bauernbefreier 1848, Burschenschaft Markomannia Prag
Ferdinand Porsche, Autokonstrukteur, Burschenschaft Bruna Sudetia Wien

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Die Nachkriegsordnung im Lichte des Völkerrechts

Die barbarischen Menschenrechtsverletzungen der letzten Kriege haben eine Auseinandersetzung mit diesem Thema gebracht und führten zur Aufstellung von grundlegenden Leitsätzen.

Haager Konvention von 1907: Sie schließt Vertreibungen aus und sie verbietet Plünderungen von privatem Eigentum. Sie war zur Zeit des 2. Weltkrieges von allen Staaten anerkannt.

14.8.1941: Die Atlantikcharta: "USA und Großbritannien wünschen keine territorialen Veränderungen, die nicht im Einklang mit den betroffenen Völkern stehen."

8.8.1945: Londoner Abkommen über die Einhaltung der Menschenrechte: Vertreibung ist ein Kriegsverbrechen.

10.12.1948: Menschenrechtserklärung: Vertreibungen in Friedenszeiten verstoßen gegen die Menschenrechte.

12.8.1949: Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen:

Die Vertreibung ist ein Kriegsverbrechen.
Die Zwangsumsiedlung ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht.
Sie bleibt aus diesem Grunde unverjährbar.

1966: Menschenrechtserklärung der UNO: In Friedenszeiten verstoßen Vertreibungen gegen die UNO-Charta. Artikel 3: "Niemand darf aus dem Hoheitsgebiet des Staates, dessen Staatsangehöriger er ist, ausgewiesen werden."

1975: KSZE Schlußkonferenz von Helsinki: Völkerrechtliche Verträge zu Lasten Dritter sind von vornherein ungültig.

Der UNO-Völkerrechtsexperte Alfred de Zayas stellt 1993 fest:

1. Die Vertreibung ist ein menschenrechtliches Problem.
2. Das Selbstbestimmungsrecht beinhaltet das Recht auf Heimat.
3. Eine Massenvertreibung ist mit der Haager Landkriegsordnung nicht in Einklang zu bringen.
4. Das Völkerrecht hat universale Geltung. Darum stellt die Vertreibug der Deutschen ebenfalls ein Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.
5. Das Potsdamer Protokoll hat keine Legalisierung der Vertreibung bewirkt.

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Das Gutachten von Prof. Dr Felix Ermacora (Völkerrechtsexperte und ÖVP-Abgeordneter) aus 1992:

  • Die Vertreibung ist als ein unverjährbarer Akt des Völkerrechtes zu werten. Null- und Nichtigerklärung ist ein moralisches Gebot.

  • Das "Recht auf Heimat" ist kein territorialer, staatlicher Anspruch, sondern ein individuelles, kollektives Recht auf Ausübung der Selbstbestimmung.

  • Für die verbliebene deutsche Volksgruppe in der CR ist der Aufbau eines wirksamen Volksgruppenschutzes mit Recht auf Heimat notwendig.

  • Die Enteignungsdekrete von 1945 sind aufzuheben. Die Konfiskation ist zu widerrufen und wiedergutzumachen, sei es durch Rückgabe oder adäquate Entschädigung.
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    Man kann Menschen aus Haus und Heimat vertreiben,
    man kann sie aus dem Vaterland vertreiben,
    aber niemand kann sie aus der Geschichte vertreiben!

    Hellmut Diwald

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    Die Vertreibung der sudetendeutsche Volksgruppe aus ihrer angestammten Heimat, die vorsätzlich geplant worden ist, erfüllt das Delikt des Völkermordes.

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    Max Geyer,
    ein Burschenschafter aus dem Sudetenland!

    Auch in unserer Burschenschaft stammen viele Mitglieder aus dem Sudetenland. Stellvertretend für sie wollen wir unseren AH Max Geyer nennen. Er wurde 1904 in Troppau geboren, studierte in Wien und in Prag an der Akademie für bildende Künste und beendete seine Studien als Akademischer Maler und Graphiker. Seine Werke waren in den Galerien und Museen in Prag ausgestellt.

    Die Befreiung seiner sudetendeutschen Heimat von der tschechischen Herrschaft erfüllte ihn mit Freude, doch die Besetzung der tschechischen Gebiete mit Sorge. Krieg und die nachfolgenden Pogrome gegen die deutsche Bevölkerung ließen ihn an der Menschheit zweifeln. Er wurde als Zwangsarbeiter in die tschechischen Steinbrüche geschickt, um seine "Hände an die Arbeit zu gewöhnen". Dort "erlebte und sah er alles, was Goya an Grausamkeiten gezeichnet hat." Seine Frau und Tochter wurden brutal vertrieben.

    Erst 1946 kam er aus der Gefangenschaft nach Regensburg, ein vom Tode gezeichneter kranker Mann. Er schuf in Bayern noch mehrere Werke in öffentlichen Gebäuden, ehe er 1958, erst 53-jährig!, starb.

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    Burschenschafter
    für Menschenrechte

    Die Vertreibung von Menschen aus ihrer angestammten Heimat gehört zu dem Schlimmsten, was sich Menschen antun können. Es ist ein Unrecht, das nicht verjährt und von den Betroffenen ein Leben lang als solches empfunden wird.

    Die Seele dieser Menschen leidet.

    Die Beseitigung dieser Unrechtsfolgen ist ein Teil des Bemühens der Völker um ein friedliches und menschenrechtgerechtes Zusammenleben!
    Wir Burschenschafter haben den ehrlichen Willen, die Völker in ihrem Bestreben um fortschrittliche Gestaltung ihres Lebensbereiches zu unterstützen, daher ist es uns und allen anständigen Menschen eine Pflicht, auf die Beseitigung dieses Unrechts zu drängen!

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    14. April 2012: Protestnote an die Österreichische Bundesregierung
    Die Delegierten der Sudetendeutschen Landsmannrchaft in Öst€rreich (SLÖ) richten anläßlich ihrer Bundeshauptversammlung am 14. April 2012 folgene Protestnote an die Österreichische Bundesregierung:

    Unter Hinweis auf unsere gleichlautenden Resolutionen vom 18. April 2009 und vom 9. April 2011, die von der Österreichischen Bundesregierung bisher völlig unbeachtet geblieben sind, protestieren wir gegen die beharrliche Verweigerung unseres Rechtsanspruches auf Gewährung des aktiven "Diplomatischen Schutzes" bei der Durchsetzung unserer völker- und menschenrechtlichen Wiedergutmachungsansprüche. Dies in Ansehung folgender, seit unserer völligen Entrechtung und Heimatvertreibung in den Jahren 1945 - 1946 bis heute fortdauernden Unrechtslage:

    Wir heimatvertriebenen Sudetendeutschen erblicken in der ungenügenden Beachtung unseres Anspruches auf Gewährung des diplomatischen Schutzes durch unseren neuen Heimatstaat Österreich und die dadurch geförderte Fortsetzung der seinerzeitigen Aberkennung unserer Menschenrechte den Tatbestand einer dauerhaften Diskriminierung im Sinne der Menschenrechtskonvention vom 10. Dezember 1948 und der Menschenrechtspakte 1966 !

    Diese Diskriminierung betrifft insbesondere auch alle (Gewalt-) Opfer der unter völkermordähnlichen Begleitumständen durchgeführten Heimatvertreibung, welche durch die in Tschechien im Verfassungsrang stehenden "Dekrete des Prä- sidenten" (Dr. Edvard Benes) noch heute als ,"staatlich unzu- verlässige Deutsche" gebrandmarkt sind und durch das "Straf- tatenrechtfertigungsgesetz Nr. 115 vom 8. Mai 1946" sogar de jure (!) als "rechtmäßig ermordet" gelten.

    Dieser Opfer muß
    in Ehrfurcht gedacht werden,
    auch sie sind zu rehabilitieren !

    Die von Tschechien praktizierte Nichtbeachtung der offiziellen Aufforderung zur "Heilung des Rechtes und zur Wiedergutmachung" gemäß NNO-Resolutionen 2002/30 und 2005/21 und der Aufforderung des Europa-Parlamentes vom April 1999 und jener des Österreichischen Parlamentes vom Mai 1999 ist eine Verhöhnung des Rechtes und eine Mißachtung der UNO, der Europäischen Union sowie des Nachbarstaates Österreich !

    Die Tabuisierung unserer Heimatvertreibung sowie die anhaltende Geschichtsklitterung im Schulunterricht über deren historisch und politisch tatsächlich tiefere Ursachen entspricht inzwischen leider dem üblen Kulturgeist einer weitgehend desorientierten "political-historical correctness". Dabei stellt die Unterschlagung der in Österreich seit Jahrhunderten gebräuchlichen historischen Ortsnamen unserer Heimatgebiete nicht nur einen Bildungsmangel, sondern unsere weitere Vertreibung aus der Geschichte und Geographie sowie einen
    groben Verstoß gegen den von der Europäischen Union propagierten Wert des "Europäischen Kulturerbes" dar !

    Wir protestieren im Namen der Kinder der Kriegs- bzw. Erlebnisgeneration, jetzt bereits im Rentenalter stehend und nicht selten durch die Erlebnisse von Heimatverlust und Vertreibung dauerhaft traumatisiert, dagegen, daß Österreich uns und all unseren eigenen Nachkommen noch immer den aktiven diplomatischen Schutz verweigert und damit im Endeffekt diesen einen Schuldkomplex aufbürdet. Wir und unsere Nachkommen haben unsere Aufbauarbeit der Republik Österreich gewidmet, dienen als Brücke zur Ahnenheimat und stellen tausendfache Multiplikatoren der Völkerverständigung - auch durch Erhaltung des Kulturerbes in der alten Heimat - dar.

    Das Kulturerbe der Heimatvertriebenen ist auch das Kulturerbe Österreichs!

    Leerfloskeln, wie die öfter schon von der Österreichischen Bundesregierung oder einzelnen Bundesministern erklärte Absicht, "die gut-nachbarschaftlichen Beziehungen mit der Tschechischen Republik im Geist Europäischer Werte vertiefen zu wollen ...", können diesen "Europäischen Werten" in puncto "Heilung des an den Sudetendeutschen begangenen Unrechtes" allerdings nicht zum Durchbruch verhelfen!

    Wir, die Delegierten der Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Österreich (SLÖ), fordern die Österreichische Bundesregierung daher zu einer positiven bzw. nachhaltigen Reaktion auf vorliegende Protestnote und auch zu einer diesbezüglichen Einbindung unserer Vertriebenenorganisation im Wege von konsultativen Gesprächen auf.

    Wien, 14. April 2012 .

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    Literatur:

    Version 7 -- 16.6.2012
    Lassen Sie uns Ihre Meinung wissen!
    © Burschenschaft Aldania Wien.